Zeitweise arbeitslos? Verwenden Sie die elektronische Kontrollkarte eC3.2.

Sie sind zeitweilig arbeitslos?

Sie müssen in diesem Fall ab dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit eines jeden Monats im Besitz einer nummerierten Kontrollkarte sein.

Arbeiten Sie in der Baubranche? In diesem Fall gilt diese Verpflichtung ab dem ersten Tag des Monats, unabhängig davon, ob eine zeitweilige Arbeitslosigkeit gemeldet wurde oder nicht.

Verwenden Sie die elektronische Kontrollkarte eC3.2.

Während Sie früher eine Kontrollkarte C3.2A im Papierformat verwenden mussten, können Sie sich jetzt für eine elektronische Kontrollkarte eC3.2 entscheiden.

Warum eine elektronische Version?

Diese Karte bietet viele Vorteile:

  • Sie können Ihre Karte einfach und schnell ausfüllen und einreichen
  • Ihr Arbeitslosengeld wird schneller berechnet und ausgezahlt
  • Ihre Kontrollkarte ist überall und jederzeit verfügbar
  • Ihnen fallen keine Versandkosten mehr an
  • Wenn Sie sich für ein Online-System anstelle der Papierkontrollkarte entscheiden, verringern Sie Ihren ökologischen Fußabdruck.

Wie funktioniert die eC3.2?

Sie können diese elektronische Kontrollkarte oder „eC3.2“ über eine Google- oder Apple-Store-Anwendung oder über das Portal der Sozialen Sicherheit finden. Sie werden sehen, dass sie einfach zu benutzen ist! Über die Anwendung „eC3.2“ geben Sie in einem Online-Kalender alle Tage an, an denen Sie kein Arbeitslosengeld erhalten haben (z. B. Arbeitstage, Ihre Krankheitstage oder Ihre Urlaubstage). Anschließend müssen Sie uns diesen Kalender nur noch jeden Monat direkt zusenden. Sie können Ihre eID oder itsme verwenden, um Ihre Kontrollkarte auszufüllen, anzusehen, zu bearbeiten und dann zu versenden.

Weitere Informationen?

Sie sind zeitweilig arbeitslos? Weitere Informationen zur Verwendung der elektronischen Kontrollkarte eC3.2 finden Sie im Infoblatt T174 des LfA.