Studium, Ausbildung oder Praktikum in Brüssel
Brüssel kooperiert mit den anderen Regionen im Hinblick auf Studien, Praktika und Ausbildungen.
Wohnen Sie in Brüssel? Und möchten Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren und gleichzeitig Ihr Arbeitslosengeld behalten? Dann müssen Sie eine Freistellung von der Verfügbarkeit beantragen. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitsmarkt nur teilweise zur Verfügung stehen müssen.
Unter welchen Bedingungen erhalten Sie eine Freistellung?
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt.
- Sie sind bei Actiris als Arbeitssuchender angemeldet.
- Sie erhalten Arbeitslosengeld oder eine Eingliederungszulage.
- Sie beantragen Ihre Befreiung, bevor Sie mit Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum beginnen.
- Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum:
- dauert mindestens 4 aufeinanderfolgende Wochen und
- zählt mindestens 20 Stunden pro Woche oder mindestens 27 Studienpunkte („crédits“)
- findet in der Regel von Montag bis Freitag vor 17Uhr statt.
- und passt in Ihren individuellen Maßnahmenplan
Für welche Ausbildung oder welches Praktikum können Sie eine Freistellung erhalten?
Beispielsweise:
- eine Berufsausbildung von Bruxelles Formation, VDAB, Forem oder ADG
- eine Weiterbildung im Mittelstand von SYNTRA, IFAPME, Service formation PME (SFPME) oder IAWM
- duale Ausbildung in der Sekundar- oder Hochschulbildung
- eine Ausbildung für die Selbstständigkeit durch eine Aktivitätsgenossenschaft
- Sekundar- oder Hochschulbildung
- ein Praktikum oder eine Ausbildung im Ausland, zum Beispiel im Rahmen von Erasmus
- Sekundar- oder Hochschulstudium
- Erasmus oder ausländische Ausbildung oder Praktikum
- ein anderes Studium, eine andere Ausbildung oder ein anderes Praktikum?
Wie können Sie die Freistellung beantragen?
Absolvieren Sie eine anerkannte Berufsausbildung?
Dann erhalten Sie automatisch eine Freistellung. Sie müssen nichts tun.
Absolvieren Sie ein anderes Studium, eine andere Ausbildung oder ein anderes Praktikum?
Dann müssen Sie die Freistellung bei Actiris beantragen:
- Bitte senden Sie uns das Antragsformular:
- für eine Weiterbildung im Mittelstand: Formular DV8
- für duales Lernen im der Sekundarstufe: Formular DV9
- für duales Lernen in der Hochschule: Formular DV10
- für eine Ausbildung zum Selbstständigen über eine Aktivitätsgenossenschaft: Formular DV11
- für den Sekundarunterricht: Formular DV12
- für den Hochschulunterricht: Formular DV13
- für eine Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland: Formular DV14
- für eine andere Ausbildung oder ein anderes Praktikum: Formular DV5
- Wir senden das Formular an Actiris.
- Actiris entscheidet, ob Sie mit der Ausbildung oder dem Praktikum beginnen können.
- Sobald Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum beginnen, senden Sie uns ein neues Formular C1.
- Am Ende jeden Monats senden Sie uns Ihre elektronische Kontrollkarte e-C3 oder Ihre gewöhnliche Kontrollkarte C3A.
Was müssen Sie nach Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum tun?
- nach einer Berufsausbildung: Ihr Formular C91
- nach einer Ausbildung, die Anspruch auf einen „Bonus von 6 Monaten" verleiht: ein Formular C114-Bonus
- ein neues Formular C1
Bitte beachten: Beantragen Sie nach Ihrer Ausbildung mindestens 4 Wochen lang keine Unterstützung? Dann melden Sie sich erneut bei Actiris an.