Studium, Ausbildung oder Praktikum in Brüssel

Brüssel kooperiert mit den anderen Regionen im Hinblick auf Studien, Praktika und Ausbildungen.

Wohnen Sie in Brüssel? Und möchten Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren und gleichzeitig Ihr Arbeitslosengeld behalten? Dann müssen Sie eine Freistellung von der Verfügbarkeit beantragen. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitsmarkt nur teilweise zur Verfügung stehen müssen.

Unter welchen Bedingungen erhalten Sie eine Freistellung?

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt.
  • Sie sind bei Actiris als Arbeitssuchender angemeldet.
  • Sie erhalten Arbeitslosengeld oder eine Eingliederungszulage.
  • Sie beantragen Ihre Befreiung, bevor Sie mit Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum beginnen.
  • Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum:
    • dauert mindestens 4 aufeinanderfolgende Wochen und
    • zählt mindestens 20 Stunden pro Woche oder mindestens 27 Studienpunkte („crédits“)
    • findet in der Regel von Montag bis Freitag vor 17Uhr statt.
    • und passt in Ihren individuellen Maßnahmenplan

Für welche Ausbildung oder welches Praktikum können Sie eine Freistellung erhalten?

Beispielsweise:

  • eine Berufsausbildung von Bruxelles Formation, VDAB, Forem oder ADG
  • eine Weiterbildung im Mittelstand von SYNTRA, IFAPME, Service formation PME (SFPME) oder IAWM
  • duale Ausbildung in der Sekundar- oder Hochschulbildung
  • eine Ausbildung für die Selbstständigkeit durch eine Aktivitätsgenossenschaft
  • Sekundar- oder Hochschulbildung
  • ein Praktikum oder eine Ausbildung im Ausland, zum Beispiel im Rahmen von Erasmus
  • Sekundar- oder Hochschulstudium
  • Erasmus oder ausländische Ausbildung oder Praktikum
  • ein anderes Studium, eine andere Ausbildung oder ein anderes Praktikum?

Mit einer Freistellung bleiben Sie teilweise für den Arbeitsmarkt verfügbar

Was bedeutet das?

  • Sie sind weiterhin als Arbeitssuchender angemeldet.
  • Sie können ein Stellenangebot ablehnen.
  • Sie müssen nicht aktiv Arbeit suchen.

Außerdem gelten die von Actiris auferlegten Vorschriften.

Wie können Sie die Freistellung beantragen?

Absolvieren Sie eine anerkannte Berufsausbildung?
Dann erhalten Sie automatisch eine Freistellung. Sie müssen nichts tun.

Absolvieren Sie ein anderes Studium, eine andere Ausbildung oder ein anderes Praktikum?
Dann müssen Sie die Freistellung bei Actiris beantragen:

Was müssen Sie nach Ihrer Ausbildung oder Ihrem Praktikum tun?

Senden Sie uns:

Bitte beachten: Beantragen Sie nach Ihrer Ausbildung mindestens 4 Wochen lang keine Unterstützung? Dann melden Sie sich erneut bei Actiris an.