Sie arbeiten Teilzeit. Bekommen Sie eine Einkommenssicherungszulage?

Sie sind arbeitslos und beginnen wieder Teilzeit zu arbeiten. Dann bekommen Sie ggf. eine Unterstützung des LfA: die Einkommenssicherungszulage (AGR). Diese erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Lohn.

Ihr Lohn + die Einkommenssicherungszulage = Ihr „globales Einkommen“

  • Arbeiten Sie 1/3 eines Vollzeitjobs oder weniger?
    Dann ist Ihr globales Einkommen mindestens gleich hoch wie Ihr Arbeitslosengeld.
  • Arbeiten Sie mehr als 1/3 eines Vollzeitjobs?
    Dann ist Ihr globales Einkommen höher als Ihr Arbeitslosengeld.

Wer bekommt die Einkommenssicherungszulage?

  • Sie sind) Teilzeitarbeitnehmer(in) mit Beibehaltung von Rechten?
  • Oder sind Sie freiwillig Teilzeitarbeitnehmer?

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Ihr durchschnittlicher Bruttomonatslohn ist niedriger als ein bestimmter Betrag. Den aktuellen Betrag finden Sie im LFA-Infoblatt T70.
  • Ihr Lohn für den Monat, für den Sie Ihre Unterstützung beantragen, ist niedriger als 1.658,23 Euro.
  • Ihrem Arbeitsvertrag zufolge arbeiten Sie maximal 4/5 einer Vollzeitstelle.
  • Sie sind und bleiben als Arbeitssuchender angemeldet.

Das bedeutet, dass Sie ein passendes Stellenangebot nicht ablehnen dürfen.

  • Sie haben Ihren Arbeitgeber gebeten, eine Stelle zu bekommen, die zu Ihnen passt:
    • für einen Teilzeitarbeitnehmer mit Beibehaltung von Rechten: ein Vollzeit-Arbeitsvertrag
    • für einen freiwilligen Teilzeitarbeitnehmerin : mehr Stunden = bis maximal 6 Stunden mehr als Ihr Arbeitsvertrag, bevor Sie arbeitslos waren

Bitte beachten: Müssen Sie regelmäßig mehr Stunden arbeiten als in Ihrem Arbeitsvertrag steht?
Dann müssen Sie Ihren Arbeitgeber bitten, Ihren Arbeitsvertrag anzupassen.

Was müssen Sie tun?

  1. Beantragen Sie die Einkommenssicherungszulage.

    Dies muss spätestens zwei Monate nach Ihrem ersten Teilzeit-Arbeitstag erfolgen.

    Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen eine Kopie, um den Inhalt der elektronischen Erklärung zu kontrollieren. Sie müssen diese Kopie nicht einreichen.

  2. Füllen Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag das Kontrollformular „C3-Teilzeit" aus.

     

    • Sie erhalten dieses Kontrollformular von uns.
    • Geben Sie im Vorhinein Ihre Arbeitsstunden ein. Tun Sie dies mit wischfester Tinte.
    • Tragen Sie die Kontrollkarte immer bei sich. Im Falle einer Kontrolle können Sie diese sofort vorzeigen.
    • Unterschreiben Sie die Karte.
    • Bringen Sie diese am Ende jeden Monats zu Ihrer HfA-Zahlstelle.
    • Wir übermitteln die Karte an das LfA.
    • Das LfA entscheidet.
    • Wir zahlen Ihre Unterstützung.

     

    Ihr Arbeitgeber übermittelt uns jeden Monat elektronisch die korrekten Daten. Sie bekommen einen lesbaren Ausdruck. Diesen müssen Sie uns nicht übermitteln.

  3. Melden Sie sich bei Ihrem regionalen Arbeitsamt:

    • für Flandern: VDAB
    • für die Region Brüssel: Actiris
    • für Wallonien: Forem
    • für den deutschsprachigen Landesteil: ADG

     

    Melden Sie bei diesem Amt, dass Sie Teilzeit arbeiten.

  4. Nehmen Sie jedes passende Stellenangebot an.

    Ihre Amt für Arbeitsbeschaffung hilft Ihnen bei der Suche nach einer zusätzlichen Stelle.

    Sie müssen jedes passende Arbeitsangebot annehmen.

    Tun Sie das nicht? Dann riskieren Sie den Verlust Ihrer Unterstützung

    • Sind Sie ein freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer?
      Nehmen sie jeden Job an, der bis zu 6 Stunden pro Woche höher liegt als Ihre durchschnittliche Anzahl Arbeitsstunden pro Woche.
    • Sind Sie ein Teilzeitarbeitnehmer mit Beibehaltung von Rechten?
      Suchen Sie einen Vollzeitjob.
  5. Vraag om je arbeidscontract aan te passen

    Müssen Sie regelmäßig mehr Stunden arbeiten als in Ihrem Arbeitsvertrag steht?  Bitten Sie Ihren Arbeitgeber:

    • um eine Vollzeitstelle, sobald eine frei wird
    • um die Anpassung Ihres Arbeitsvertrags
  6. Wann müssen Sie uns selbst unverzüglich kontaktieren?

    • Ihre familiäre Situation ändert sich.
      Es gibt drei Familiensituationen:
      • Sie leben mit Ihrer Familie zusammen mit Familienlast.
      • Sie leben allein.
      • Sie leben mit ihrer Familie zusammen, ohne Familienlast.
    • Die Situation einer Person, mit der Sie zusammenleben, ändert sich.
      Ihr Partner hat zum Beispiel ein anderes Einkommen oder einen anderen Beruf.
    • Ihre Adresse ändert sich.
    • Ihre Kontonummer ändert sich.
    • Sie sind vier Wochen oder länger nicht mehr arbeitslos. Und Sie wollen erneut Unterstützung beantragen. Beispielsweise:
      • Sie waren krank.
      • Sie haben Vollzeit gearbeitet.
      • Sie haben einige Zeit Teilzeit gearbeitet, ohne Einkommenssicherungszulage.
    • Sie beginnen mit einem zusätzlichen Teilzeitjob.
    • Die Anzahl der Arbeitsstunden, die in Ihrem Arbeitsvertrag steht, ändert sich.