Wann sind Sie ein Teilzeitarbeitnehmer?

  • Sie arbeiten weniger Stunden pro Woche als eine Vollzeitarbeitswoche.
  • Oder Sie bekommen weniger Lohn als der Lohn für eine Vollzeitarbeitswoche. 

Sie werden als Teilzeitarbeitnehmer „mit einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellt“. Was bedeutet das?

  • Sie erhalten einen Monatslohn über einem bestimmten Mindestbetrag. Den aktuellen Betrag finden Sie im LFA-Infoblatt T28.
  • Wenn Sie eine Unterstützung beantragen, haben Sie genügend Arbeitstage, um als Vollzeitarbeitnehmer berücksichtigt zu werden.
  • NACH Ihrem Teilzeitvertrag haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld als Vollzeitarbeitnehmer.
  • WÄHREND Ihres Teilzeitvertrags bekommen Sie kein Arbeitslosengeld.
    Werden Sie während Ihres Teilzeitvertrags zeitweilig arbeitslos? Dann bekommen Sie wohl eine Unterstützung.

Sie sind ein Teilzeitarbeitnehmer mit „Beibehaltung von Rechten“. Was bedeutet das?

  • Beim Beginn Ihres Teilzeitvertrags erfüllen Sie alle Bedingungen für den Erhalt einer Unterstützung als Vollzeitarbeitnehmer. Sie haben das Statut eines „Teilzeitarbeitnehmers mit Beibehaltung von Rechten“ beantragt und erhalten.
  • Sie arbeiten mindestens ein Drittel einer Vollzeitarbeitswoche.
  • WÄHREND Ihres Vertrags können Sie eine Einkommenssicherungszulage beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt LfA T70.
  • Werden Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags zeitweilig arbeitslos?
    Dann bekommen Sie Arbeitslosengeld als zeitweilig Arbeitsloser.
  • NACH Ihrem Teilzeitvertrag bekommen Sie Arbeitslosengeld als Vollzeitarbeitnehmer.

 

Bitte beachten: Sie müssen das Statut eines „Teilzeitarbeitnehmers mit Beibehaltung von Rechten" bei jeder Änderung des Arbeitgebers erneut beantragen.

Sie sind ein „freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer“. Was bedeutet das?

  • Sie werden NICHT mit einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellt.
  • Sie sind KEIN Teilzeitarbeitnehmer mit Beibehaltung von Rechten.
  • Bevor Sie Arbeitslosengeld beantragt haben, arbeiteten Sie:
    • mindestens 12 Stunden pro Woche.
    • Oder Sie arbeiten mindestens ein Drittel einer Vollzeitstelle in der selben Tätigkeit.

      Umfasst ein Vollzeitvertrag für Ihre Tätigkeit beispielsweise 38 Stunden? Dann arbeiten Sie als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer mindestens 12 Stunden. Umfasst ein Vollzeitvertrag für Ihre Funktion beispielsweise 24 Stunden? Dann arbeiten Sie als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer mindestens 8 Stunden. 
  • Im Zeitraum vor dem Erhalt der Unterstützung müssen Sie einige halbe Arbeitstage gearbeitet haben. Sie müssen diese Anzahl nachweisen.
  • Sie erhalten Arbeitslosengeld als Teilzeitarbeitnehmer.
  • Nehmen Sie die Arbeit durch Teilzeitarbeit wieder auf?
    • Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Einkommenssicherungszulage. Lesen Sie diesbezüglich Infoblatt LfA T70.
    • Auch wenn Sie zeitweilig arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf Unterstützungen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie als Teilzeitarbeitnehmer beginnen?

  1. Beantragen Sie die Beibehaltung von Rechten.

    Dies muss spätestens zwei Monate nach Ihrem ersten Arbeitstag erfolgen.

    • Füllen Sie das Formular C131A–Arbeitnehmer aus. Übermitteln Sie dieses gemeinsam mit einem C1-Formular an Ihre HfA-Zahlstelle.
    • Ersuchen Sie Ihren Arbeitgeber , das elektronische Formular auszufüllen: „Meldung des Beginns der Teilzeitarbeit mit Beibehaltung von Rechten“.
  2. Möchten Sie ein Recht auf zusätzliche Unterstützungen?

    a. Beantragen Sie die Einkommenssicherungszulage.

    Dies muss spätestens zwei Monate nach Ihrem ersten Arbeitstag erfolgen.

    • Füllen Sie das Formular C131A–Arbeitnehmer aus. Übermitteln Sie dieses gemeinsam mit einem C1-Formular an Ihre HfA-Zahlstelle.
    • Ersuchen Sie Ihren Arbeitgeber , das elektronische Formular auszufüllen: „Meldung des Beginns der Teilzeitarbeit mit Beibehaltung von Rechten“.

    b. Füllen Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag das Kontrollformular „C3-Teilzeit“ aus.
    Sie erhalten dieses Formular von uns.

    c. Melden Sie sich bei Ihrem regionalen  Arbeitsamt  an:

    • für Flandern: VDAB
    • für die Region Brüssel-Hauptstadt: Actiris
    • für Wallonien: Forem
    • für den deutschsprachigen Landesteil: ADG

    Melden Sie bei diesem Amt, dass Sie Teilzeit arbeiten.

Was müssen Sie während Ihrer Teilzeitarbeit mit Einkommenssicherung tun?

  • Füllen Sie das Formular C3-Teilzeit im Vorhinein aus. Dieses Formular haben Sie von uns erhalten. Verwenden Sie wischfeste Tinte.
  • Halten Sie stets Ihre Kontrollkarte bei der Hand, damit Sie diese bei einer Kontrolle vorlegen können.
  • Unterzeichnen Sie die Karte und übermitteln Sie diese am Ende jedes Monats an Ihre HfA-Zahlstelle.
  • Ersuchen Sie Ihren Arbeitgeber, dieses elektronische Formular auszufüllen: „Monatliche Meldung der Teilzeitarbeit für die Berechnung der Einkommenssicherungszulage“. Von diesem Formular erhalten Sie monatlich eine Kopie. Diese müssen Sie uns nicht übermitteln.