Sie haben Vollzeit gearbeitet. Sie sind jetzt vollarbeitslos.

Sie haben keine Arbeit? Möchten Sie wissen , ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben?  Dann können Sie uns kontaktieren.

Wann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Jede Situation ist anders. In der Zeit vor Ihrem Antrag müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Tagen gearbeitet haben. Diese Anzahl ist abhängig von Ihrem Alter. Und Sie müssen diese Anzahl an Tagen in einem festgelegten Zeitraum nachweisen können.

Sie haben gearbeitet und ein Gehalt erhalten. Und Sie werden arbeitslos.

Sie sind unter 36 Jahre alt.

Wann erhalten Sie Unterstützung?

  • Wenn Sie in den 21 Monaten vor Antragstellung 312 Tage oder mehr gearbeitet haben.
  • Oder wenn Sie die Bedingungen in einer höheren Altersklasse.

Sind Sie über 35 und unter 50 Jahre alt?

Wann erhalten Sie Unterstützung?

  • Wenn Sie in den 33 Monaten vor Antragstellung 468 Tage oder mehr gearbeitet haben.
  • Oder wenn Sie die Bedingungen für eine höhere Altersgruppe erfüllen.

Sie sind über 50 Jahre alt?

Wann erhalten Sie Unterstützung?

Wenn Sie in den 42 Monaten vor der Antragstellung 624 Tage oder mehr gearbeitet haben

Bitte beachten Sie: Es gibt Ausnahmen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Beispielsweise ein bezahlter Urlaubstag.

  • Manchmal können Sie zusätzlich Zeit anrechnen, um die Anzahl der Arbeitstage zu erreichen.  Wenn Sie selbstständig sind, beispielsweise.

Oder wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, um ein Kind aufzuziehen.

  • Haben Sie freiwillig Teilzeit gearbeitet? Dann müssen Sie die gleiche Anzahl an halben Tagen arbeiten. Sie erhalten jedoch sechs Monate extra Zeit. Bitte beachten Sie: Manchmal werden Sie als freiwillig Teilzeitbeschäftigter trotzdem wie ein Vollzeitmitarbeiter behandelt.
  • Sind Sie jünger als 25 und haben Sie zu wenig Arbeitstage? Dann haben Sie vielleicht noch Anspruch auf Berufseingliederungsbeihilfe. Sehen Sie sich diesbezüglich die Informationen über Arbeitslosigkeit nach dem Studium an.

Wünschen Sie mehr Informationen über Ihre persönliche Situation? Vereinbaren Sie einen Termin. 

Was müssen Sie tun?

  1. Registrieren Sie sich als Arbeitsuchender

    Sind Sie arbeitslos geworden? Dann melden Sie sich als Arbeitsuchender an

    • innerhalb von acht Tagen nach dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit
    • bei Ihrem regionalen Arbeitsamt:
      • für Flandern: VDAB 
      • für Wallonien: Forem 
      • für die Region Brüssel-Haupstadt: Actiris 
      • für den deutschsprachigen Landesteil: ADG 
    • vorzugsweise über die Website

     

    Ihr Arbeitsamt stellt Ihnen eine Anmeldebescheinigung aus.

    Legen Sie uns diesen Nachweis vor:

    Bitte beachten: melden Sie sich zu spät als Arbeitssuchender an? Dann bekommen Sie Ihre Unterstützung später.

  2. Beantragen Sie sofort Unterstützung

    Warten Sie nicht, bis Sie alle Unterlagen haben.

    Vereinbaren Sie direkt online einen Termin mit uns. Sie erhalten dann einen Link zum Ausfüllen Ihres Antrages. So können wir Ihre Anfrage schneller bearbeiten.

     

    Welche Unterlagen benötigen Sie?

    Sie können das Formular C1 auch in unserem Büro abholen.Bitte beachten Sie: Lesen Sie das Formular vollständig durch und beantworten Sie alle  Fragen richtig. Haben Sie falsche Informationen angegeben? Dann können Sie Ihren Leistungsanspruch verlieren.

    • Wurde Ihr  Arbeitsvertrag gekündigt? Übermitteln Sie uns das Formular C4-Arbeitslosigkeitsnachweis. Sie bekommen dieses Formular von Ihrem Arbeitgeber.
       
    • Waren Sie  arbeitsunfähig? Schicken Sie uns das  Formular C6,  das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben.
       
    • Sind Sie  nach einer Zeit der Untätigkeit arbeitslos?

    Oder sind Sie arbeitslos,  nachdem Sie als Selbständiger gearbeitet haben?
    Senden Sie uns das ausgefüllte  Formular C109 -Erklärung zur persönlichen Arbeitslosigkeit.
    Sie können das Formular auch in unsere Zahlstelleabholen.

    • Müssen Sie Zeiten der Beschäftigung oder der Arbeitsunfähigkeit nachweisen, um einen Leistungsanspruch zu haben? Wenn ja, senden Sie uns bitte auch die  Formulare C4 oder C6 für diese Zeiträume.

    Achtung: Können Sie diese Formulare nicht innerhalb der festgelegten Frist einreichen? Dann ist Ihre Aktenicht vollständig. Sobald wir alles vorliegen haben, senden wir Ihre Akte an das LfA.

     

    Was bringen Sie zu dem Termin mit?

    • Ihren Personalausweis oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung oder Ihre Arbeitserlaubnis
    • Ihre Bankkontonummer
    • Ihren Nachweis der Registrierung als Arbeitssuchender
    • Ihr Formular C4 oder C6 oder C109
    • Ihr Formular C1
  3. Suchen Sie aktiv einen Arbeitsplatz

    Für den Anspruch auf Unterstützung gibt es zwei Voraussetzungen:

    • Sie  sind unfreiwillig arbeitslos.
      Wird Ihnen ein geeigneter Arbeitsplatz oder eine Ausbildung angeboten? Dann dürfen Sie nicht ablehnen.
    • Sie sind für den Arbeitsmarkt verfügbar:
      • Sie arbeiten mit Ihrem regionalen Arbeitsamt zusammen:
        • für Flandern: VDAB 
        • für Wallonien: Forem 
        • für die Region Brüssel-Hauptstadt: Actiris 
        • für den deutschsprachigen Landesteil: ADG 
      • Sie sehen sich die Stellenangebote an, die Sie bekommen.
      • Sie bewerben sich auf die Stellenangebote, die Sie erhalten.
      • Sie verschicken Initiativbewerbungen.
  4. Weisen Sie uns Ihre Kontrollkarte vor

    Sie können zwischen einer elektronischen Kontrollkarte EC3 oder einer Papierkontrollkarte C3A wählen. Unser Sachbearbeiter wird Ihnen erklären, wie Sie die Karte ausfüllen müssen. Wir zahlen Ihre Unterstützung auf der Grundlage der Angaben, die Sie gemacht haben.

    Sie übermitteln uns die ausgefüllte Karte am Ende von jedem Monat:

Wie hoch ist Ihre Unterstützung?

Der Betrag, den Sie erhalten, ist abhängig von Ihrem persönlichen Zustand:

  • Ihrer familiären Situation: Sie leben allein, Sie leben mit ihrer Familie zusammen, mit Familienlast, oder Sie leben mit Ihrer Familie zusammen,  ohne Familienlast
  • wie viel Sie in der Vergangenheit gearbeitet haben
  • in welchen Arbeitszeiten Sie gearbeitet haben: z. B. Nachtschichten
  • Ihrem Gehalt

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Lesen Sie mehr über die volle Erwerbslosigkeit  auf der Website der RVA.

Können Sie nach einer Beschäftigungsperiode erneut Arbeitslosengeld beantragen?

Innerhalb von drei Jahren nach Ihrem letzten bezahlten Tag können Sie erneut Arbeitslosengeld beantragen. Sie müssen weder eine neue Wartezeit noch neue Arbeitstage nachweisen.

Achtung! Manchmal erhalten Sie nach Ihrem letzten bezahlten Arbeitstag mehr Zeit. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  • Manchmal gilt ein Tag, an dem Sie nicht gearbeitet haben, als „Ihr letzter bezahlter Tag“. Beispielsweise ein bezahlter Urlaubstag.
  • Manchmal können Sie mehr als drei Jahre nach Ihrem letzten bezahlten Tag zählen. Zum Beispiel, wenn Sie selbständig sind. Oder wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, um ein Kind aufzuziehen.
  • Haben Sie freiwillig Teilzeit gearbeitet? Dann haben Sie sechs Monate Zeit, um erneut einen Antrag auf Unterstützung zu stellen.